Was ist APP?
Die ambulante psychiatrische Pflege (APP) bietet Betroffenen eine fachliche Betreuung, sowie eine individuelle und bezugsorientierte Begleitung während einer Krise, oder als Nachbetreuung im eigenen Wohnraum an. Die APP unterstützt bei der Einwicklung von Selbsthilfestrategien, der Bewältigung des Alltags, sowie der Aktivierung von Fähigkeiten, sodass wieder eine Selbstständigkeit erfahren werden kann. Die APP kann eine Alternative zu einer stationären Behandlung sein oder auch stationäre Aufenthalte verkürzen.
Unsere Angebote
Gemeinsames erarbeiten einer individuellen Pflegeplanung mit den Patienten
Feststellung des Hilfebedarfs durch die qualifizierten Fachkräfte
Rechtzeitiges Erkennen von Krisen und Intervention, gemeinsames erarbeiten von Strategien zur Krisenbewältigung
Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen einer vertrauensvollen Bezugspflege
Stärkung und Erarbeitung des Selbsthilfepotentials, der Kompetenzen und den Lösungsstrategien des Patienten in Konflikt- und Problemsituationen.
Training lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ressourcenorientiertes Training der Alltagsbewältigung.
Förderung von Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten
Kooperation und Kontaktaufnahme mit anderen Diensten und Institutionen
Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, sowie Angehörigen im Familienverbund
Aufklärung von Angehörigen und Bezugspersonen im Umgang mit den Verhaltensweisen des Patienten
Persönliche Beratungsgespräche für Betroffene und Angehörige
Anleitung zum selbstständigen Umgang mit Medikamenten
Wer kann es beantragen?
Die Voraussetzung für eine Begleitung durch die ambulante psychiatrische Pflege ist eine der folgenden psychiatrischen Erkrankungen*
- Depressionen
- Panik- und Angsterkrankung
- Schizophrenie
- Zwangsstörung
- Borderline
- Bipolare Störung
- Psychosen
- Demenz
* Auszug der verordnungspflichtigen Diagnosen laut den Richtlinien für häusliche psychiatrische Krankenpflege
Die ambulante psychiatrische Pflege richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- im eigenen Wohnraum
- im Wohnheim
- in ambulanten Wohneinrichtungen
Wie wird APP beantragt?
Um Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege zu erhalten ist eine Verordnung durch eine/n Facharzt/ärztin auf dem Gebiet Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatik oder Kinder – und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie notwendig. Ebenfalls ist es möglich eine Verordnung, nach fachärztlicher Diagnose durch den Hausarzt zu erhalten.
Der Behandlungszeitraum umfasst in der Regel bis zu vier Monate.
Sobald eine Verordnung vorliegt bzw. beantragt wurde, wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an uns und wir vereinbaren ein Erstgespräch.
Telefon: 05850-9728400
Mail: info@app- ostheide.de
Der Kostenträger ist die Krankenkasse. Die Leistungen werden nach §37 SGB V, nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung abgerechnet.
Auch eine Privatzahlung ist möglich.